Pflegebahr DFPV der Barmenia
Seit diesem Jahr fördert der Staat eine Pflegezusatzversicherung. Diese Förderung soll ein anreitz sein, damit man sich auch zusätzlich für den Fall einer Pflege absichert. Auch die Barmenia hat nun einen solchen Pflegebahr Tarif auf den Markt gebracht. Der Tarif DFPV der Barmenia wird monatlich mit 5 Euro durch den Start gefördert. Diese geförderten Pflegezusatzversicherungen sind jedoch heiß diskutiert. Die eine Pflegeheim Platz in Deutschland rund 3000€ kostet kann sich jeder selber errechnen, dass die 600 Euro nicht ausreichen um die Pflege zu finanzieren. Den Tarif DFPV kann man auch in einer Kombination mit einem ungefördertem Tarif nutzen. Wenn man diese Absicherungsvariante nimmt muss man zwar Gesundheitsfragen ausfüllen, jedoch kann man sich auch höher absichern.
Informationen zum Tarif DFPV der Barmenia
1. Leistungen :
Im Pflegebahr Grundtarif kann man maximal 600 € in Pflegestufe III absichern. Durch die Kombination mit dem ungefördertem Tarif kann man diese Leistungen erheblich anheben. Durch die Variante muss man jedoch auch wieder Gesundheitsfragen ausfüllen.
- Pflegestufe III 100 %
- Pflegestufe II 60 %
- Pflegestufe I 30 %
- Pflegestufe 0 10 %
2. Mindestvertragsdauer :
Die Mindestvertragslaufzeit in diesem Tarif beträgt 1 Jahr. Das heißt also, dass der Vertrag frühestens nach einem Jahr gekündigt werden kann.
3. Warte- und Karenzzeiten :
Die Wartezeit im Tarif DFPV der Barmenia beträgt 5 Jahren. Wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall hervorgerufen wird ebtfällt diese Wartezeit. Wenn man also während der Wartezeit zum Pflegefall wird, bekommt man nach ablauf der 5 Jahre das erste mal Leistung aus der Zusatzversicherung. Eine Karenzzeit gibt es bei derm Pflegebahr Tarif nicht.
4. Leistung bei Demenz :
Bei erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf bekommt man 10 % des Monatsgeldes aus Pflegestufe III.
5. Dynamik :
Eine Dynamisierung vor und nach Eintritt des Pflegefall ist möglich. Hierzu wird der Versicherer dem Versicherungsnehmer von Zeit zu Zeit eine erhöhung des vereinbarten Pflegemonatsgeldes in höhe der Inflationsrate anbieten.
6. Sofortleistungen / Einmalzahlungen :
Sofort- oder Assistanceleistungen sowie Einmalzahlungen gibt es in diesem Tarif nicht.
7. Leistungen im Ausland :
Für einen kurzzeitigen Aufenthalt weltweit bekommt man 6 Wochen im Jahr die Versicherungsleistung. Wenn man jedoch komplett auswandern will, erstreckt sich der Versicherungsschutz nur auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.