Pflegetagegeld PTG der Gothaer
Der Pflegetagegeld Tarif der Gothaer gehört zu den starren Pflegetagegeld Tarifen. Das bedeutet, dass das Pflegetagegeld nur für Pflegestufe III ausgewählt werden kann. Das Pflegetagegeld in den Pflegestufe I und II wird prozentual abgerechnet. In Pflegestufe I bekommt man 35 % und in Pflegestufe II 70% der Leistungen.
Alle Leistungen auf einen Blick
Leistungen bei häuslicher Pflege:
- Pflegestufe I 35 % des vereinbarten Pflegetagegeldes
- Pflegestufe II 70 % des vereinbarten Pflegetagegeldes
- Pflegestufe III 100 % des vereinbarten Pflegetagegeldes
Leistungen bei stationärer Pflege :
- Pflegestufe I 35% des vereinbarten Pflegetagegeldes
- Pflegestufe II 70 % des vereinbarten Pflegetagegeldes
- Pflegestufe III 100 % des vereinbarten Pflegetagegeldes
Leistungen bei Demenz ( Pflegestufe 0 ) :
Leistungen in Pflegestufe 0 werden nicht erbracht.
Warte- bzw. Karenzzeiten :
Auf eine Wartezeit wird in diesem Tarif verzichtet. Eine Karenzzeit gibt es ebenfalls nicht.
Dynamik :
Eine Dynamik ist für die versicherte Person, ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten möglich.
Beitragsbefreiung :
Eine Beitragsbefreiung bietet die Gothaer ab Pflegestufe II an. Wenn also eine Person erstmals die Pflegestufe II erreicht, wird diese von der Beitragspflicht befreit.
Geltungsbereich :
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie den Vetragsstaaten über das Abkommen des Europäischen Wirtschaftsraumes. Die versicherte Person muss jedoch Leistungen aus der deutschen Pflegepflichtversicherung beziehen.