Pflegetagegeld KPET der DKV
Die Deutsche Krankenversicherung hat im Zuge der Umstellung auf Unisex einen neuen Pflegetagegeldtarif auf den Markt gebracht. Der Tarif KPET ist, von seinen Leistungen identisch mit dem Vorgänger Tarif PET. Die Beiträge wurden bei diesem Tarif jedoch an die Unisex Beiträge angeglichen. Das Pflegetagegeld im Tarif KPET zählt zu den starren Pflegetagegeldtarifen. Das bedeutet, dass nur die Pflegeleistung für Pflegestufe III eingestellt werden kann. Die anderen Pflegestufen werden prozentual abgerechnet. 100 % der vereinbarten Leistungen bekommt man nur bei vollstationärer. Wenn eine vollstationäre Pflege vorliegt aber diese nicht unbedingt benötigt wird, werden nur die festgelegten Prozentsätze gezahlt.
Alle Leistungen auf einen Blick
Leistungen bei häuslicher und teilstationärer Pflege:
- Pflegestufe I 25 %
- Pflegestufe II 50 %
- Pflegestufe III 75 %
Leistungen bei stationärer Pflege :
- Pflegestufe I 100%
- Pflegestufe II 100 %
- Pflegestufe III 100 %
Die 100% der Leistungen werden nur bei der vollstationären Pflege gezahlt. Diese werden nur dann gezahlt, wenn die vollstationäre Pflege auch notwendig ist. Ist diese nicht notwendig bekommt man nur die Leistungen wie bei der teilstationären Pflege.
Leistungen bei Demenz ( Pflegestufe 0 ) :
Im Pflegetagegeldtarif der DKV werden keine Demenzleistungen angeboten. Bei erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf bekommt man somit kein Geld aus der Zusatzversicherung.
Warte- bzw. Karenzzeiten :
Der Versicherer verzichtet im Pflegetagegeldtarif KPET auf Warte- bzw. Karenzzeiten.
Dynamik :
Die DKV passt die Absicherung der Pflegetagegeldversicherung den steigenden Lebenshaltungskosten bzw. den steigenden Pflegekosten an. Dazu überprüft die Deutsche Krankenversicherung regelmäßig die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Wenn diese mehr als 10 % abweichen werden die Leistungen angepasst.
Beitragsbefreiung :
Eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall gibt es in diesem Tarif nicht.
Geltungsbereich :
Der Versicherungsschutz der Deutschen krankenversicherung erstreckt sich über die pflege im Gebiet der Europäischen Union sowie den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.